Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 03.02.2010
Surfschule Maasholm
Teilnehmerkreis
Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Wassersport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.
Voraussetzung für die Teilnahme an allen Kursen ist die Fähigkeit, mindestens 50 Meter im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des
gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag
Die Anmeldung zu den Surfkursen bedarf der Schriftform. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des
gesetzlichen Vertreters beizubringen. Die Surfschule Maasholm behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrage zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen in
den Surfkursen nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung des Lehrmaterials durch Kollisionen oder Vandalismus. Geleistete Zahlungen
werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können
von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl.
entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
Sicherheit/ Durchführungsbedingungen
Den Anweisungen des
Ausbilders ist Folge zu leisten. Brillen sind gegen Verlust zu sichern. Die Surfschule stellt keine Surfschuhe zur Verfügung. Der Teilnehmer muss sich selbstständig um geeignetes Schuhwerk
kümmern.
Sorgfaltspflicht
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der
Windsurfbretter, Kitesurfbretter, Kites und Segel wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer verpflichtet, die ihm für die Zeit des Kurses zur Verfügung
gestellte Ausrüstung vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. Falls die Betriebsbereitschaft der
Windsurfbretter, Kitesurfbretter, Kites und Segel durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers nicht mehr
gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers.
Haftung
Die Surfschule Maasholm haftet für die gewissenhafte
Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der
vertraglich vereinbarten Leistung.
Die Windsurfbretter, Kitesurfbretter, Kites und Segel sind haftpflichtversichert. Personenschäden sind im Rahmen der Haftpflicht auf einen Deckungsumfang von 1,5 Millionen Euro begrenzt;
Sachschäden bis zu einem Deckungsumfang von 0,5 Millionen Euro. Sofern der angerichtete Schaden diese Deckungssummen nachweislich übersteigt, haftet der Teilnehmer im Falle seines Verschuldens
dem Verwender persönlich für die hinausgehenden Beträge. Bei selbst-und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die
Windsurfbretter, Kitesurfbretter, Kites und Segel wie sein Eigentum nach den Regeln guter Sportlichkeit zu behandeln und zu führen. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und
sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
Zusätzliche Vermietbedingungen
Die Surfschule
Maasholm ist als Verleiher berechtigt, die Übergabe der Windsurfbretter, Kitesurfbretter, Kites und Segel zu verweigern, sofern der Kunde nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt.
Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (Fehlen der erforderlichen Fahrerlaubnis, mangelnde Beherrschung des Sportgerätes/ Boot, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln,
Gefährdung Anderer) des Kunden hinsichtlich der sicheren Führung des Sportgerätes/ Boot offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann die Surfschule Maasholm den
sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Leihgebühr einbehalten. Der Kunde ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen
Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Der Kunde kann für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen haftbar gemacht werden. Im Übrigen haftet der Kunde der
Surfschule Maasholm für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Die für den Fahrtbereich geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
Bei Beginn der Leihperiode hinterlegt der Kunde beim Verleiher eine Kaution in bar. Der Verleiher ist im Schadensfalle berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für die Abwicklung mit der
Versicherungsgesellschaft sowie für Schäden und Verluste, die durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sowie nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung) entstanden sind, zu
entnehmen.
Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe, des Zustandes der Windsurfbretter, Kitesurfbretter, Kites und Segel und der Ausrüstungsgegenstände
zur zur Rückzahlung fällig.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.